Allgemeines Hygienekonzept für alle unsere Schullandheime

Hygienekonzept Schullandheimwerk Mittelfranken e.V.
Handlungsempfehlungen im Umgang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2
(COVID-19) in den
Schullandheimen Bad Windsheim, Heidenheim, Obersteinbach, Vorra

 

Vorbemerkung

Diese Handlungsempfehlungen geben den Bayerischen Schullandheimen Orientierungshilfen im Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19).

Hygiene- und Schutzkonzepte, Arbeitsschutzstandards sowie Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen werden zusammen mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit angepasst.

Außerdem werden Unterweisungen zu Schutzmaßnahmen durchgeführt und Verhaltensregeln aufgestellt. Die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) geben hilfreiche Hinweise dazu.

Zudem gelten für den Aufenthalt im Schullandheim der Beleger sowie der Lehrkräfte/Begleitpersonen die vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der jeweiligen Schule aufgestellten Regeln im Umgang mit dem Virus.

Letztendlich ist jedoch das für das Schullandheim zuständige Gesundheitsamt die Stelle, die darüber entscheidet, ob und zu welchen Auflagen und Bedingungen der Schullandheimaufenthalt durchgeführt werden kann.

Diese Handlungsempfehlungen basieren auf dem derzeitigen Kenntnisstand und stellen ein “lebendes Dokument” dar, das jederzeit angepasst werden kann.

 

Allgemeine Schutzmaßnahmen im Schullandheim

Stets ausreichend Abstand zu anderen Personen halten (mindestens 1,50 m).

Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife (Dauer: mindestens 20 bis 30 Sekunden). (siehe hierzu auch Infoblatt, ausgehängt in jeder Nasszelle)

Körperkontakte vermeiden (z.B. Umarmungen und Händeschütteln).

In die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch niesen oder husten. Das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer entsorgen.

Hände vom Gesicht fernhalten.

(Plakat: Allgemeine Schutzmaßnahmen, A3)

 

Informationen für Gruppen vor der Anreise

Herausgabe eines Informationsschreibens für Lehrkräfte, Gäste, Eltern und Betreuer, das vor allem allgemeine und besondere (örtliche) Schutzhinweise enthält. Zum Beispiel: geänderter Eingangs- und Ausgangsbereich, Tragen von Mund-und Nasenschutz in den allgemein zugänglichen Räumen usw.

Mitzubringen sind Mund- und Nasenschutz, persönliche Trinkflasche, Hygieneartikel, Handtücher, Spiele (wie Tischtennisschläger, Kartenspiele, etc.)

Erstellung einer Teilnehmerliste mit Angabe von Adressen und Telefonnummern der Gäste zur Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten wird von der verantwortlichen Aufsichtsperson erstellt und bleibt bei dieser. Ein vorgefertigtes Formular zum Ausfüllen durch die Gruppe wird empfohlen. (wird nach 21 Tagen vernichtet)

 

Informationen für Gruppen bei der Anreise (Gästeeinweisung)

Gäste und Beschäftigte tragen im Hause generell Mund-Nasenschutz.

Abfrage von Erkrankungen/akuten Krankheitssymptomen oder sonstigen gesundheitlichen Gefährdungen.

Kommunizieren von besonderen Hinweisen (auf Aushang hinweisen) zusätzlich zu der üblichen Gästeinformation mit Hinweisen zur Einhaltung der Nachtruhe etc., mit Bekanntgabe der Schutzmaßnahmen und Änderungen gegenüber dem regelmäßigen Schullandheimbetrieb (z.B. keine Reinigung der Zimmer bei der Belegung, Änderungen in der Essensausgabe, Mitteilung der Desinfektionsmaßnahmen).

Sicherheit vermitteln (z.B. Hinweise auf Hygienestandards, Verhaltensregeln deutlich kommunizieren, “Corona-Ansprechpartner” benennen).

Kontrolle der Einhaltung der Schutzmaßnahmen durch das Hauspersonal kommunizieren.

 

Allgemeine Regelungen Empfang

Abgesehen von der Einnahme von Mahlzeiten sind im Schullandheimgebäude Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, jedoch nicht während der Unterrichts- und Seminareinheiten und in den Schlafräumen.

Anbringung von Desinfektionsmittelspendern, vor allem an den Eingängen zum Schullandheim.

Physische Distanz der Beschäftigten untereinander und gegenüber den Gästen (mindestens 1,50 m).

Personen-Leitsysteme für Treppen, Gänge etc. entwickeln und Bodenmarkierungen zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m anbringen. (siehe jeweiliges Pläne der Häuser)

Einen ausreichenden Mund-Nasenschutz-Vorrat und einen Vorrat an Desinfektionsmitteln anlegen.

Verhaltenshinweise gut sichtbar anbringen.

Freiluftaktivitäten präferieren.

Wenn möglich: automatische Türen geöffnet lassen.

Zutritte / Eintritte steuern (angelehnt an das örtliche Sicherheitskonzept).

Plexiglasscheibe (eventuell mit Durchreiche)

Rechnungen per Post zustellen

Keine öffentliche Auslage von Prospekten, Zeitungen u.ä.

Wichtige Informationen gut sichtbar an zentralen Stellen anbringen (Verhaltensregeln, Telefonnummern, Händewaschanleitungen, Verhalten in Sanitäreinrichtungen – sofern keine Nasszellen in den Schlafräumen etc.).

Vorhandene Funktionsräume und Räume zum Sporttreiben (Sporthalle) sind geschlossen und dürfen nur nach einem bestimmten Konzept für eine einzelne Gruppe geöffnet werden (aktuelle Meldungen für Lockerungen in diesem Bereich beachten!).

Prüfung, ob vorhandene Aufzugseinrichtungen genutzt werden können.

Die Sanitäreinrichtungen außerhalb der Schlafräume sind gesperrt.

Sofern nicht ausreichend Nasszellen auf den Zimmern: Die

Gemeinschaftswaschräume und -duschen erfahren Abstandsmarkierungen, Trennwände, Farbcodes, Händewaschanleitungen. (ZEITVERSETZT)

Bei einem Toilettengang in einer Sanitäranlage ist darauf zu achten, dass dieser begrenzt oder einzeln möglich ist.

Aufzeichnung der Reinigung der Räume (Schlaf-, Büro-, Aufenthalts-, Küchen-, Klassen- und Seminarräume u.a.) einschließlich der pro Tag mehrmaligen Reinigung von Handläufen, Türgriffen, Lichtschaltern, Wasserspendern, Getränkeautomaten mit Leergutschutzbehälter sowie weiteren Gegenständen, die öfter berührt werden (regelmäßige Desinfizierung). Diese Listen dürfen nicht aushängen, sondern sind bei der Heimverwaltung hinterlegt.

Strikte Beachtung von Hygieneregeln bei der Arbeit mit der Schmutzwäsche.

Regelmäßiges Stoßlüften in allen Räumen des Schullandheims.

In den Räumen und Gängen (Verkehrswege) stehen ausreichend Mülleimer zur Verfügung. Diese werden bei Bedarf (mind. 1x täglich) durch das Heimpersonal entleert.

 

Aufenthalt außerhalb des Schullandheimgebäudes

Ein möglichst langer Aufenthalt im Freien zu Sport, Spiel oder Wanderung ist ausdrücklich erwünscht.

Die nicht gesperrten Spiel-, Freizeit- und Sportanlagen des Schullandheims dürfen nach den allgemein gültigen derzeitigen Regeln betreten und benutzt werden. Es ist auch hier verpflichtend, dass Mund-Nase-Masken getragen werden, sobald der Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

 

Übernachtung / Hygiene

Die Aufnahmekapazität an Personen je Zimmer richtet sich immer nach der jeweils geltenden Verordnung seitens des Ministeriums

Es halten sich stets die Bewohner/innen des Zimmers in diesem auf.

Reinigung und Desinfektion der Unterkunftsräume bei An- und Abreise.

Entfernung von nicht wasch- oder desinfizierbaren Gegenständen aus Zimmern.

Hinweise auf den Zimmern über regelmäßiges Lüften; jedoch nur auf laminiertem Papier.

In jeder Zimmernasszelle ist eine Anleitung zum richtigen Händewaschen anzubringen.

 

Speiseraum / Verpflegung

Beim Eingang zum Speiseraum ist ein Desinfektionsmittelspender vorhanden.

Wasserspender: Nutzung nur mit eigenen Trinkgefäßen, die wieder mitgenommen werden müssen.

Die Tische und Stühle stehen im erforderlichen Abstand und werden nach jeder Mahlzeit vom Küchenpersonal gereinigt und desinfiziert.

Bei Notwendigkeit, nehmen die Gruppen das Essen versetzt ein (2 bis 3 Schichten).

Keine Büfett-Selbstbedienung. Die Essensausgabe erfolgt spezifisch nach Möglichkeiten des Hauses
Essensausgabe ohne Glaswand: Die Ausreichung der Mahlzeiten erfolgt ohne Kontakt zwischen Gast und Personal das Tragen von Mund-Nase-Schutz und Handschuhen ist auch hier unbedingt erforderlich.

Die Essensausgabe erfolgt zeitversetzt pro Gruppe regelmäßig im “Einbahnstraßenverkehr”. Abstandsstreifen (1,50 m) und/oder Bodenmarkierungen verdeutlichen dies.

Getränke werden auf den Tischen bereitgestellt.

Beim Servieren und Abräumen sind möglichst Hilfsmittel wie Tabletts oder Servierwagen zu nutzen. Auch hier ist auf die Abstandsregel zu achten.

Regelmäßiges Stoßlüften im Speiseraum.

 

Klassen- und Seminarräume

Die Tische und Stühle werden so gestellt, dass der vorgeschriebene Abstand eingehalten wird.

Es gelten die Hinweise zur Einhaltung des Infektionsschutzes des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Einzeltische und frontale Sitzordnung.

Regelmäßiges Stoßlüften durch die Gruppe und tägliches Reinigen und Desinfizieren der Räume durch das Schullandheimpersonal (nur bei Abwesenheit der Klasse möglich)

Die Pausen und Auszeiten werden zeitversetzt unter Aufsicht der Begleitpersonen durchgeführt.

Für den Aufenthalt erhält die Gruppe/Klasse einen nur dieser Gemeinschaft zugewiesenen Raum. Dort sollte auch die Freizeit verbracht werden, falls kein Ausflug oder eine Wanderung im Freien möglich ist.

 

Externe Kontakte im Schullandheim

Die Anzahl der Besuche einer Gruppe bzw. einzelner Personen im Schullandheimgebäude sind auf ein Minimum zu begrenzen.

Besucher müssen sich telefonisch anmelden, damit vor Betreten des Schullandheimes die Kontaktdaten der externen Besucher dokumentiert werden können und eine Einweisungsbelehrung erfolgen kann (zur Nachverfolgung von Kontaktketten).

Schullandheimfremde Personen, z.B. Lieferanten, Honorarkräfte und sonstige Externe, werden in die aktuellen, betriebsspezifisch getroffenen Maßnahmen einbezogen. Sie müssen im Schullandheim oder bei nicht möglichem Einhalten des Sicherheitsabstandes von 1,5 m auf dem Schullandheimgelände ebenfalls einen Mund- und Nasenschutz tragen.

 

Personal

Durch technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen sorgt sich der Heimträger um die Sicherheit und Gesundheit aller sich im Schullandheim aufhaltenden Personen z.B. Bereitstellung von Mund-Nase-Masken, Handschuhe, Seife, Desinfektionsmittel und Sicherheitstrennwände (wo nötig und möglich).

Die Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz sind der aktuellen Situation angepasst.

Die Beschäftigten wurden und werden regelmäßig nach neuesten Änderungen zu den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln unterwiesen. Dies wird dokumentiert.

Der Personaleinsatz sollte so geplant werden, dass eine Mischung der Teams in den Bereichen Küche, Reinigung vermieden wird. Es werden tägliche Anwesenheitslisten geführt unter Angabe des Arbeitsbereiches (Stundenzettel).

 

Öffentlichkeitsarbeit

Veröffentlichung relevanter Informationen auf der Schullandheim-Homepage (z.B. Hygienestandards und Verhaltensregeln).

 

Stand: 30.06.2020

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