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... sind umrissen in einer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 9. Juli 2010 Az.: II.1-5 S 4432-6.61 208:
„Es ist grundsätzlich Aufgabe der Schulgemeinschaft, pädagogische Konzepte vor Ort selbständig zu entwickeln und umzusetzen. Hierzu gehört auch die Ausgestaltung des Fahrtenprogramms an den Schulen.“ „Schülerfahrten sind unter anderem Schullandheimaufenthalte (gegebenenfalls mit sportlichem Schwerpunkt) *1)
*1) Bei Schullandheimaufenthalten lassen sich Unterricht und Erziehung in besonderer Weise im Rahmen der Lehrpläne miteinander verbinden. So ermöglichen sie situationsbezogenes, fächerübergreifendes und handlungsorientiertes Lernen. Die Klassen können umfangreiche Projekte durchführen und sich intensiv mit ausgewählten Inhalten befassen. Auch bieten Schullandheimaufenthalte sehr gute Voraussetzungen für Persönlichkeitsbildung und Wertevermittlung. Sie fördern soziale Kompetenzen und stärken dadurch die Klassengemeinschaft.“
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