Heimordnung

1. Sie beabsichtigen mit Ihrer Klasse in eines unserer Schullandheime zu fahren. Schullandheimaufenthalte dienen wesentlich der sozialen Erziehung. Die Schüler leben eine kurze Zeit gemeinsam unter einem Dach und sind meist mehr als zu Hause auf sich allein gestellt. Deshalb halten wir es für sinnvoll, wenn die Schüler bei alltäglichen Arbeiten im Haus mithelfen.
– tägliches Sauberhalten des eigenen Zimmers und des Waschraumes
– Mithilfe beim Tischdecken, Abräumen und Säubern der Tische und beim Abtrocknen des Geschirrs
– Sauberhalten der benutzten Gemeinschaftsräume und Verkehrsflächen
– Freiwillige Mithilfe bei Hof- und Gartenarbeiten
 2. Der Klassenleiter ist für seine Klasse verantwortlich. Die Begleitperson unterstützt ihn dabei.
Die Heimverwalterin und Mitarbeiter des Schullandheimwerkes sind bei drohender Gefahr weisungsberechtigt. Sie sind verpflichtet, nötigenfalls den Klassenleiter zur Einhaltung der Heimordnung aufzufordern.
Klassenleiter und Heimverwalterin sind gemeinsam verantwortlich, dass das Schullandheimgrundstück nicht von Unberechtigten betreten wird, insbesondere ist das Heim in der Zeit zwischen 21.00 und 07.00 Uhr verschlossen zu halten.
 3. Die Essenszeiten liegen fest: Frühstück 08.00 Uhr, Mittagessen 12.00 Uhr, Abendessen 18.00 Uhr
Abweisungen sind möglich, müssen aber spätestens mittags am Tag zuvor mit der Heimverwaltung abgesprochen werden.
Die Bettruhe wird in Absprache mit gleichzeitig anwesenden Lehrern von der Klassenleitung festgelegt. Zwischen 21.00 und 07.00 Uhr ist jegliche Lärmbelästigung, insbesondere der Nachbarschaft, zu vermeiden.
 4. Die Schülerzimmer dienen als Schlaf- und Wohnräume.
Die Gemeinschaftsräume werden in Absprache mit den gleichzeitig anwesenden verantwortlichen Leitern belegt.
Fachräume werden von der Heimverwaltung übergeben und am Tag vor der Abreise abgenommen.
 5. Der Lehrer hält die Schüler zum Energiesparen an. Er achtet darauf, dass die Schüler alle Einrichtungsgegenstände, Unterrichtsmittel, Gebäudeteile und sonstigen Anlagen in Ordnung halten und schonend behandeln. Sollten dennoch Beschädigungen vorkommen, so melden Sie diese bitte der Heimverwaltung, damit eine Schadensersatzregelung getroffen werden kann.
 6. Das Rauchen und der Genuss von Alkohol sind den Schülern untersagt. Im Haus herrscht für alle absolutes Rauchverbot
 7. Die Heimleitung erläutert zu Beginn des Aufenthaltes die möglichen Gefahrenquellen und notwendigen Schutzmaßnahmen. Sie führt sobald als möglich einen Feueralarm durch. Näheres wird durch den Feuer-Alarmplan geregelt
In Notfällen rufen Sie bitte
Arzt: __________________
Feuerwehr: _____________   Die Rufnummern sind umgehend
Krankenhaus: ___________   nach Ankunft im Heim zu erfragen.
Rettungsdienst: __________

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis. Es ist sicher hilfreich, diese Heimordnung schon vor dem Aufenthalt mit der Klasse zu besprechen. Konflikte brauchen dann erst gar nicht aufzutreten. Das Schullandheimwerk erwartet, dass aktuelle Unstimmigkeiten an Ort und Stelle zwischen den Beteiligten bereinigt werden.

 

Zum Anfang springen